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Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, sind auf der Grundlage der Empfehlung des Gesamtreisepreises (Deutscher Reisebüro-Verband) gem. § 38 Abs. 2 Nr. 3 GWB erstellt worden. Diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine dementsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.


2. Zahlung

a. Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises
(max. € 250,--) pro Person gefordert.

b. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart oder der Restbetrag ist fällig 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Reiseanmeldungen ab
4 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtpreis sofort zu zahlen


3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserem Prospekt oder aus einem separat ausgearbeiteten Angebot, d.h. der hierin aufgeführten Leistungsbeschreibungen sowie auf die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.


4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen

a. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
Die Rücktrittserklärung muß grundsätzlich schriftlich auf dem Postweg oder per Fax erfolgen.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderwertige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

Flugpauschalreisen, Gruppenreisen
und Flüge

Bis 31 Tage vor Reiseantritt               25 %
Ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt     50 %
Ab 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt     80 %
Ab 07. Tag bis Reisebeginn              100 %

Bereits reservierte Abschlagszeiten 100 %

Flugtickets für Einzelreisende zum

Tageskurs innerhalb Europas ab Buchungsdatum 100 %

Für Mietwagen und Motorhomes und Greenfee gelten besondere Rücktrittskosten. Sie werden auf Anfrage mitgeteilt.

b. Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin der innerhalb des zeitlichen Geltungs-bereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, auch des Reiseantritts oder der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveran-stalter bei Einhaltung der nachstehend genannten Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Für Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) und
bei Linienflügen bis 22 Tage vor Reiseantritt 4 %.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 4.a. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchge-führt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

c. Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reise-erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen-stehen.
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.


5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a. bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausge-schriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl - Hinweise im Prospekt - für eine Reise. In diesem Fall erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis ohne Abzug unverzüglich erstattet.

b. bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die von Ihnen gebuchte Reise so gering ist, dass die uns im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine Über-schreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein Reise-
rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie selbstverständlich den gesamten eingezahlten Reisebetrag zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht. Sollte bereits zu einem früheren Termin feststehen, dass die Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

6. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reispreis beschränkt.

a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

b. soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die wir als Fremdleistung gekennzeichnet haben. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Vereinbarung u.a.. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.


7. Mitwirkungspflicht

Jeder Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Kommen sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehender Beendigung der Reise bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie nur Ansprüche geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren
3 Jahre nach Beendigung der Reise.

9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

10. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Reisende ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend


Veranstalter:
Wie gebucht bzw.
Deutscher Zentralverbund
Golf-Reisen GmbH

Auf den Goldäckern 12
59192 Bergkamen
Tel. 02306-9404440
Fax 02306-259331

Hamm, HRB 6146

Deutscher Zentralverbund Golf-Reisen GmbH
Auf den Goldäckern 12 - 59192 Bergkamen
Tel.: +49 (0)2306 9 40 44 40 - Fax: +49 (0)2306 25 93 31
Email:
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