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Diese
Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden,
sind auf der Grundlage der Empfehlung des Gesamtreisepreises (Deutscher
Reisebüro-Verband) gem. § 38 Abs. 2 Nr. 3 GWB erstellt
worden. Diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehung
zwischen Ihnen und uns. Sie gelten ergänzend zu den §§
651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
1.
Abschluß des Reisevertrages
Mit
der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. Verpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine dementsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das
er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende
innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme
erklärt.
2. Zahlung
a.
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises
(max. € 250,--) pro Person gefordert.
b.
Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart
oder der Restbetrag ist fällig 4 Wochen vor Reisebeginn.
Bei kurzfristigen Reiseanmeldungen ab
4 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtpreis sofort zu zahlen
3. Leistungen
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserem Prospekt
oder aus einem separat ausgearbeiteten Angebot, d.h. der hierin
aufgeführten Leistungsbeschreibungen sowie auf die hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen Bestätigung.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen
a. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter. Die Rücktrittserklärung muß grundsätzlich schriftlich auf dem Postweg oder per Fax erfolgen.
Tritt
der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei
der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderwertige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Flugpauschalreisen,
Gruppenreisen
und Flüge
Bis
31 Tage vor Reiseantritt 25 %
Ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
Ab 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab 07. Tag bis Reisebeginn 100 %
Bereits reservierte
Abschlagszeiten 100 %
Flugtickets für Einzelreisende zum
Tageskurs innerhalb Europas ab Buchungsdatum 100 %
Für
Mietwagen und Motorhomes und Greenfee gelten besondere Rücktrittskosten.
Sie werden auf Anfrage mitgeteilt.
b.
Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für
einen Termin der innerhalb des zeitlichen Geltungs-bereiches der
Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, auch des Reiseantritts oder der Unterkunft oder
der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveran-stalter
bei Einhaltung der nachstehend genannten Frist ein Umbuchungsentgelt
pro Reisenden erheben.
Für Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften
(Charter) und
bei Linienflügen bis 22 Tage vor Reiseantritt 4 %.
Umbuchungswünsche
des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß
Ziffer 4.a. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchge-führt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
c.
Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende
tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter
kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn
der Dritte den besonderen Reise-erfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegen-stehen.
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom
Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir
können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
a.
bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausge-schriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl - Hinweise im Prospekt - für
eine Reise. In diesem Fall erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis
ohne Abzug unverzüglich erstattet.
b.
bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für die von Ihnen gebuchte Reise so gering ist, dass die
uns im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine
Über-schreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten
würde. Ein Reise-
rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur,
wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten
hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt
führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden
ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise
aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie selbstverständlich
den gesamten eingezahlten Reisebetrag zurück. Zusätzlich
wird dem Kunden sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern
er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch
macht. Sollte bereits zu einem früheren Termin feststehen,
dass die Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden
wir Sie davon unterrichten.
6.
Beschränkung der Haftung
Unsere
vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reispreis beschränkt.
a.
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b.
soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.)
und die wir als Fremdleistung gekennzeichnet haben. Ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt,
soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit wir vertraglicher
Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Vereinbarung
u.a.. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.
7. Mitwirkungspflicht
Jeder
Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Kommen sie schuldhaft
diesen Verpflichtungen nicht nach, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben
Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehender Beendigung
der Reise bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie nur Ansprüche geltend machen, wenn sie ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ansprüche des
Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat
der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter
die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche
auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung
des Reisenden verjähren
3 Jahre nach Beendigung der Reise.
9.
Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern
es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden
über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung
wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise
informieren.
Der
Reiseveranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter
die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
10.
Gerichtsstand
Der
Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Reisende ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend
Veranstalter:
Wie gebucht bzw.
Deutscher Zentralverbund
Golf-Reisen GmbH
Auf den Goldäckern 12
59192 Bergkamen
Tel. 02306-9404440
Fax 02306-259331
Hamm,
HRB 6146
Deutscher
Zentralverbund Golf-Reisen GmbH
Auf den Goldäckern 12 -
59192 Bergkamen
Tel.: +49 (0)2306 9 40 44 40 - Fax: +49 (0)2306 25 93 31
Email: info@golfsport-reisen.de
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